{"id":99,"date":"2014-06-26T00:33:56","date_gmt":"2014-06-25T22:33:56","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.straub-kollegen.de\/?page_id=99"},"modified":"2026-01-13T08:56:13","modified_gmt":"2026-01-13T06:56:13","slug":"gebuehren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.straub-kollegen.de\/?page_id=99","title":{"rendered":"Geb\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Kompetente rechtliche Beratung ist ihr Geld wert: Man sollte man den Gang zum Rechtsanwalt nicht aus Kostengr\u00fcnden scheuen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Grunds\u00e4tzlich rechnen wir unsere T\u00e4tigkeit nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetzes (RVG) ab. Unter Umst\u00e4nden kann es jedoch f\u00fcr Sie als Mandant g\u00fcnstiger sein, eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verg\u00fctungsvereinbarung zu treffen. Im Erstgespr\u00e4ch werden wir Sie umfassend \u00fcber die zu erwartenden Kosten aufkl\u00e4ren und mit Ihnen besprechen, wie das Kostenrisiko minimiert werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In dem Bestreben, Transparenz in das komplizierte Kosten- und Geb\u00fchrensystem von Anw\u00e4lten und Gerichten zu bringen, m\u00f6chten wir an dieser Stelle einige der h\u00e4ufigsten Fragen zu diesem Themenkomplex beantworten:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Wonach richtet sich die Verg\u00fctung der Rechtsanw\u00e4lte?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nWir als Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte haben uns hinsichtlich der Geb\u00fchren f\u00fcr unsere T\u00e4tigkeiten nach den Bestimmungen des &#8222;Gesetzes \u00fcber die Verg\u00fctung der Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte&#8220;, kurz RVG, zu richten.<br \/>\nIn diesem sind f\u00fcr die verschiedenen T\u00e4tigkeiten der Rechtsanw\u00e4lte Geb\u00fchrens\u00e4tze festgelegt. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren richtet sich in vielen F\u00e4llen nach dem Wert des Streitgegenstands (z.B. der geltend gemachten Forderung, des eingetretenen Schadens, etc.). Dar\u00fcber hinaus spielt die Schwierigkeit und der Umfang der Angelegenheit eine Rolle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Was kostet mich eine erste Beratung?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nSeit dem 01.07.2006 sind wir als Rechtsanw\u00e4lte verpflichtet, mit unseren Mandanten individuelle Verg\u00fctungsvereinbarungen f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche Beratung zu vereinbaren (\u00a7 34 RVG). Sind Sie Verbraucher, so betr\u00e4gt die Geb\u00fchr max. EUR 250,&#8211; netto. Handelt es sich ausschlie\u00dflich um eine sogenannte Erstberatung (ein einziges Beratungsgespr\u00e4ch), so d\u00fcrfen max. EUR 190,&#8211; netto veranschlagt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Muss ich die Anwaltsgeb\u00fchren immer selbst tragen?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nGenerell gilt: Sie als Auftraggeber m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich die Kosten tragen. Es gibt jedoch vielf\u00e4ltige Konstelationen, in denen der Gegner verpflichtet werden kann, die Geb\u00fchren zu bezahlen. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Sollte eine solche Situation jedoch bestehen, informieren wir Sie selbstverst\u00e4ndlich hier\u00fcber und leiten alles Weitere ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Ich bin rechtsschutzversichert. Was muss ich unternehmen, bevor ich Sie aufsuche?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nFalls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie zum ersten Termin bitte eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Versicherung mit. Falls Sie dies w\u00fcnschen, nehmen wir aber auch gerne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Ich bin nicht rechtsschutzversichert und verf\u00fcge \u00fcber kein Einkommen. Kann ich trotzdem Ihre Hilfe in Anspruch nehmen?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nF\u00fcr Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und daher f\u00fcr die Kosten eines Anwalts nicht aus eigener Kraft aufkommen k\u00f6nnen, sieht unser Rechtssystem staatliche Unterst\u00fctzung vor. Zum einen gibt es die sogenannte Beratungshilfe f\u00fcr die Erledigung au\u00dfergerichtlicher Angelegenheiten (Antr\u00e4ge k\u00f6nnen Sie beim n\u00e4chstgelegenen Amtsgericht stellen), zum anderen f\u00fcr die Gerichtsverfahren die Prozesskostenhilfe. Im strafrechtlichen Bereich gibt es die M\u00f6glichkeit, sich einen Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. \u00dcber die jeweiligen M\u00f6glichkeiten informieren wir Sie gerne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><b><i>Sind individuelle Vereinbarungen m\u00f6glich?<\/i><\/b><\/span><br \/>\nSeit 01.07.2006 sind Geb\u00fchrenvereinbarungen gesetzlich vorgesehen (s.o.). Mandanten und Anw\u00e4lte sind gehalten, solche abzuschlie\u00dfen. Gerade in oft komplizierten und umfangreichen Strafverteidigungsangelegenheiten ist der Abschluss einer Verg\u00fctungsvereinbarung sinnvoll. Wenn Sie Fragen hierzu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kompetente rechtliche Beratung ist ihr Geld wert: Man sollte man den Gang zum Rechtsanwalt nicht aus Kostengr\u00fcnden scheuen. 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