Gesetze werden immer zahlreicher und komplizierter. Trotz der umfangreichen Ausbildung eines Rechtsanwalts im Studium und Referendariat, ist neben viel Erfahrung die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wichtig. Um dem Rechnung zu tragen, sind in unserer Kanzlei Rechtsanwälte mit verschiedenen Fachanwaltstiteln tätig.
Eine breite Basis mit Zusatzqualifikationen
In der Anwaltskanzlei Straub & Kollegen sind die Fachanwaltstitel für Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht vertreten. Unsere Rechtsanwälte sind daher in diesen Rechtsgebieten besonders versiert:
Familienrecht (§ 12 FAO)
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:
- materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,
- familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
- Internationales Privatrecht im Familienrecht,
- Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Verkehrsrecht (§ 14d FAO)
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der Fahrerlaubnis,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Arbeitsrecht (§ 10 FAO)
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Individualarbeitsrecht,
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht,
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
- Verfahrensrecht
Strafrecht (§ 13 FAO)
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Die Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- Das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
- Das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfarhen sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht (§ 14c FAO)
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Rech, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.