Gebühren

Kompetente rechtliche Beratung ist ihr Geld wert! Dennoch sollte man den Gang zum Rechtsanwalt nicht aus Kostengründen scheuen.

Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Unter Umständen kann es jedoch für Sie als Mandant günstiger sein, eine auf Ihren Fall zugeschnittene Vergütungsvereinbarung zu treffen. Bein einem ersten Gespräch werden wir Sie umfassend über die zu erwartenden Kosten aufklären und mit Ihnen besprechen, wie das Kostenrisiko minimiert werden kann.

In dem Bestreben, Transparenz in das komplizierte Kosten- und Gebührensystem von Anwälten und Gerichten zu bringen, möchten wir an dieser Stelle einige der häufigsten Fragen zu diesem Themenkomplex beantworten:

Wonach richtet sich die Vergütung der Rechtsanwälte?
Wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben uns hinsichtlich der Gebühren für unsere Tätigkeiten nach den Bestimmungen des „Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“, kurz RVG, zu richten. Dieses können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
In diesem sind für die verschiedenen Tätigkeiten der Rechtsanwälte Gebührensätze festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich in vielen Fällen nach dem Wert des Streitgegenstands (z.B. der geltend gemachten Forderung, des eingetretenen Schadens, etc.). Darüber hinaus spielt die Schwierigkeit und der Umfang der Angelegenheit eine Rolle.

Was kostet mich eine erste Beratung?
Seit dem 01.07.2006 sind wir als Rechtsanwälte verpflichtet, mit unseren Mandanten individuelle Vergütungsvereinbarungen für die außergerichtliche Beratung zu vereinbaren (§ 34 RVG). Sind Sie Verbraucher, so beträgt die Gebühr max. EUR 250,– netto. Handelt es sich ausschließlich um eine sogenannte Erstberatung (ein einziges Beratungsgespräch), so dürfen max. EUR 190,– netto veranschlagt werden.

Muss ich die Anwaltsgebühren immer selbst tragen?
Generell gilt: Sie als Auftraggeber müssen grundsätzlich die Kosten tragen. Es gibt jedoch vielfältige Konstelationen, in denen der Gegner verpflichtet werden kann, die Gebühren zu bezahlen. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen hängt vom Einzelfall ab. Sollte eine solche Situation jedoch bestehen, informieren wir Sie selbstverständlich hierüber und leiten alles Weitere ein.

Ich bin rechtsschutzversichert. Was muss ich unternehmen, bevor ich Sie aufsuche?
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie zum ersten Termin bitte eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Versicherung mit. Falls Sie dies wünschen, nehmen wir aber auch gerne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt auf.
Durch die Neuregelung des RVG ab dem 01.07.2006 hinsichtlich der Vergütung einer anwaltschaftlichen Beratung (s.o.) besteht bisher noch keine Klarheit darüber, inwieweit die Rechtsschutzversicherungen die entsprechenden Kosten erstatten. Fragen hierzu wollen Sie bitte direkt an Ihre Versicherung richten.

Ich bin nicht rechtsschutzversichert und verfüge über kein Einkommen. Kann ich trotzdem Ihre Hilfe in Anspruch nehmen?
Für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und daher für die Kosten eines Anwalts nicht aus eigener Kraft aufkommen können, sieht unser Rechtssystem staatliche Unterstützung vor. Zum einen gibt es die sogenannte Beratungshilfe für die Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten (Anträge können Sie beim nächstgelegenen Amtsgericht stellen), zum anderen für die Gerichtsverfahren die Prozesskostenhilfe. Im strafrechtlichen Bereich gibt es die Möglichkeit, sich einen Anwalt als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Über die jeweiligen Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.

Sind individuelle Vereinbarungen möglich?
Seit 01.07.2006 sind Gebührenvereinbarungen gesetzlich vorgesehen (s.o.). Mandanten und Anwälte sind gehalten, solche abzuschließen. Gerade in oft komplizierten und umfangreichen Strafverteidigungsangelegenheiten ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sinnvoll. Wenn Sie Fragen hierzu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen
Weitere Informationen beinhaltet der Informationsflyer der Initiative „Anwälte – mit Recht am Markt“, welchen Sie hier herunterladen können. Sie benötigen hierfür den Acrobat Reader, der hier kostenlos erhältlich ist.